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Factoring

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Warum Factoring?

Factoring ist heutzutage für viele Unternehmen ein wichtiges Finanzierungsinstrument, um Liquiditätsengpässe durch hohe Außenstände zu überwinden.

Jedes Unternehmen muss während seiner gesamten Entwicklung darauf achten, sein Aktivitätsniveau und seine Cashflow-Prognosen zu überwachen. Diese Technik ist ideal für die Suche nach neuen Märkten oder die Umsetzung einer neuen Geschäftsstrategie.

Eine Verlängerung der durchschnittlichen Zahlungsfrist für Ihre Rechnungen, eine Verschärfung der Verkaufsbedingungen eines Ihrer Hauptlieferanten, ein finanzieller Ausfall (Konkurs) eines Ihrer Kunden… und das Gleichgewicht zwischen Ein- und Auszahlungen gerät aus den Fugen.

Factoring ist ein wirksames Instrument, um schnell mehr an Handlungsspielraum zu gewinnen.

Als moderne Factoringgesellschaft schenkt Ihnen die UNIFACT GmbH die Planungssicherheit, die Sie für Ihre Unternehmensgeschäfte benötigen.

Definition von Factoring?

Factoring ist sowohl ein rechtlicher als auch ein buchhalterischer Vorgang.

Aus rechtlicher Sicht erwirbt das Inkassounternehmen das Eigentum an der Forderung des Kunden und übernimmt damit das Risiko des Zahlungsausfalls. Die abgetretenen Rechnungen gehören nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem Factor. Schließt das Unternehmen jedoch einen Factoring-Vertrag mit Rückgriffsrecht ab, so muss das Unternehmen dem Factor im Falle eines Zahlungsausfalls die erhaltenen Beträge erstatten.

Aus buchhalterischer Sicht wird das Unternehmen vom Factor für die überwiesenen Rechnungen bezahlt, die sein Kundenkonto zugunsten des Bankkontos und damit seiner verfügbaren Barmittel verlassen.

Wie funktioniert Factoring?

Gegen Gebühren und Zinsen tritt der Forderungsinhaber seine Geldforderungen an das Factoringunternehmen ab und erhält im Gegenzug die Kaufpreiszahlung. Neben der Risikoabsicherung, im „echten“ Factoring gehen die Forderungsausfälle voll zu Lasten des Factors, lagert der Forderungsinhaber auch das aufwendige Debitorenmanagement aus. Die sofortige Barliquidität reduziert die Fremdkapitalzinsen und bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen auch die Gewerbesteuer, gibt „Luft“ für vorgezogene Investitionen und ermöglicht Lieferanten-Skonti in Anspruch zu nehmen.

Im „unechten“ Factoring bleibt der Forderungsinhaber weiterhin im Ausfallrisiko. Er tritt lediglich die Forderung zum Einzug ab und nutzt die Finanzierungsfunktion. Droht die Forderung nach dem außergerichtlichen Mahnverfahren auszufallen, überträgt der Factor die Forderung zurück und verlangt, neben der Rücküberweisung des Kaufpreises auch Verzugszinsen.

Abwicklung

Ganz gleich ob echtes oder unechtes Factoring – das Handling ist denkbar einfach:

So bewertet der Factor gemeinsam mit dem Forderungsverkäufer das Ausfallrisiko. Sie werden sich einig über Höchstgrenzen der Kundenkonzentrationen (Limit je Kunde), Forderungshöhe je Einzelrechnung, Annahmeprüfungen bei Neukunden und zu guter Letzt den Gebühren und Zinsen. Ist der Vertrag geschlossen, reicht der Forderungsverkäufer seine Rechnungen ein und erhält, in der Regel nach banküblichen Überweisungslaufzeiten die Kaufpreiszahlung.